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Architect hold plans

BERATENDER INGENIEUR

Der gesetzlich geschützte Titel eines “Beratenden Ingenieurs” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel.
 

Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.
 

Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus.

Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.

Quelle: Website Bundesingenieurkammer 
Beratende Ingenieure – Bundesingenieurkammer (bingk.de)

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